Was wirklich wichtig ist und was nicht:
Beispielsweise in §979 BGB ist noch immer vom Reich die Rede, in §981 BGB von Reichsbehörden, Reichsanstalten und Reichsfiskus. Das zu ändern war also in über 100 Jahren nicht so wichtig.
§1 UWG hingegen wurde geändert zu "Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren..."
Naja, Sprachgebrauch in Sachen Frauen ist natürlich wichtiger.
Mitbewerberinnen hat man allerdings vergessen.
Aufgepasst liebe Hessen:
Aktuell geltende Hessische Landesverfassung, §1 Abs. 1:
Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Kann man so lassen. Deutsche Gesetze sind eh zu lasch.