So, ich habe jetzt unschöne Neuigkeiten nach einem wieder mal recht ausführlichen Telefonat mit dem Herrn Tödt vom Stadtamt Bremen.
Zu Thema Waffengesetz und Führen von Blankwaffen allgemein :
Wichtig auch für Schaukampfgruppen. Die Dienststelle Senator für Inneres Bremen folgt NICHT der Auslegung des Waffengesetzes, die das Bundesland Niedersachsen vertritt, sondern macht Bremen zu einer Insel besonderer Auslegung. Im Gegensatz zu NDS ist es in Bremen NICHT erlaubt, seine Schaukampfwaffe auf dem Wege zu einer Veranstaltung ungeschützt mitzuführen, sondern es MUSS in einem verschlossenen (!) Behältnis transportiert werden. Im Mittelaterbereich betrifft das Hieb- und Stoßwaffen sowie Blankwaffen über 12 cm Länge (also Dolche, Schwerter, Säbel, aber auch Streitkolben, Äxte usw.), auch Schaukampf- und Dekowaffen! (Nein, LARP-Waffen noch nicht, das kommt dann bestimmt bei der nächsten Gesetzesänderung)
Das betrifft das Bundesland Bremen, also NICHT Niedersachsen! In NDS sind zumindest Schaukampf- und stumpfe Dekowaffen keine Waffen, weil ihnen wegen ihrer Bauart als stumpfes Theatergerät die Zweckbestimmung als Waffe fehlt. Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz, die Auslegung desselben hingegen Ländersache.
Zum Thema Waffenverbotszone :
Herr Tödt hat mir einen Link auf einen Flyer gezeigt, auf dem alles Wissenswerte (auch eine Karte) zum Thema Waffenverbotszone zu finden ist. Der Bahnhof und dessen Rückseite gehören NICHT dazu.
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/med...erbot-Flyer.pdf
Zum Thema Schwerttransport in einem verschlossenen Behältnis : die ersten wollen die Sinnlosigkeit dieser Auslegung des WaffG bereits dadurch demonstrieren, daß sie ihre Waffe einfach in einen BW-Seesack stecken und den abschließen. Man kann dann weiter damit zuhauen oder zustechen und es ist trotzdem gesetzeskonform. 