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#1

Wichtig : Waffenverbotszone und absonderliche Gesetzesauslegung in Bremen

in ---> Offizielle Ankündigungen <--- 24.02.2009 11:07
von Docatius • Administrator, Ritter, Verwalter, Spielmann | 5.634 Beiträge

Ich hatte eben ein langes (!) Telefonat mit Herrn Tödt vom Stadtamt Bremen zum Thema Waffenverbotszone in Bremen.

Innerhalb dieser Waffenverbotszone ist täglich von 20h abends bis 8h morgens ALLES verboten, was auch nur im weitesten Sinne als Waffe betrachtet werden könnte - sogar unsere Gürtelmesserchen !

Ausgenommen von diesem Verbot ist die Durchreise im PKW, sowie die Durchreise in öffentlichen Verkehrsmitteln, WENN die Waffe in einem verschlossenen Behältnis oder in einer "Verpackung, die den Zugriff erschwert" transportiert wird.

"Unser" Parkhaus in der Martinistraße liegt außerhalb der Waffenverbotszone, die sich vom Hauptbahnhof über die Discomeile erstreckt.

[rot]Wer also zu Fuß vom Bahnhof aus kommt, hat die Pappnase auf !

Theoretisch könnte jeder einzeln eine Ausnahmegenehmigung beim Stadtamt beantragen, die dann so etwa 20 bis 50 Euronen kosten würde, aber das lohnt sich nur für nachdrückliche Ritter, die auf ihr Schwert nicht verzichten können - aber was will man schon mit einem Schwert in der Taverne.

Ich habe noch weiteren Kontakt mit dem Amt, der Herr Tödt will sich nochmal mit den Ämtern in Bremen kurzschließen, damit wir auch generell mit dem ohnehin ja verschärften WaffG keine Probleme bekommen. Für Niedersachsen haben wir das ja schon getan, aber die Auslegung des WaffG ist bekanntlich Ländersache. Sicher ist sicher.

Ich halte Euch hier auf dem Laufenden.

Edit vom 20. April 2012: ich werde wohl in den nächsten Tagen hier einige Veränderungen aufgrund neuer Informationen vornehmen müssen - zur Abwechslung mal erfreuliche Änderungen.



Ritter Docatius Viator zu Dreytann - Verwalter, Münzmeister, Spielmann und Gaukler
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zuletzt bearbeitet 20.04.2012 11:51 | nach oben springen

#2

RE: Wichtig : Waffenverbotszone in Bremen seit Feb. 2009

in ---> Offizielle Ankündigungen <--- 12.03.2009 15:30
von Docatius • Administrator, Ritter, Verwalter, Spielmann | 5.634 Beiträge

So, ich habe jetzt unschöne Neuigkeiten nach einem wieder mal recht ausführlichen Telefonat mit dem Herrn Tödt vom Stadtamt Bremen.

Zu Thema Waffengesetz und Führen von Blankwaffen allgemein :
Wichtig auch für Schaukampfgruppen. Die Dienststelle Senator für Inneres Bremen folgt NICHT der Auslegung des Waffengesetzes, die das Bundesland Niedersachsen vertritt, sondern macht Bremen zu einer Insel besonderer Auslegung. Im Gegensatz zu NDS ist es in Bremen NICHT erlaubt, seine Schaukampfwaffe auf dem Wege zu einer Veranstaltung ungeschützt mitzuführen, sondern es MUSS in einem verschlossenen (!) Behältnis transportiert werden. Im Mittelaterbereich betrifft das Hieb- und Stoßwaffen sowie Blankwaffen über 12 cm Länge (also Dolche, Schwerter, Säbel, aber auch Streitkolben, Äxte usw.), auch Schaukampf- und Dekowaffen! (Nein, LARP-Waffen noch nicht, das kommt dann bestimmt bei der nächsten Gesetzesänderung)

Das betrifft das Bundesland Bremen, also NICHT Niedersachsen! In NDS sind zumindest Schaukampf- und stumpfe Dekowaffen keine Waffen, weil ihnen wegen ihrer Bauart als stumpfes Theatergerät die Zweckbestimmung als Waffe fehlt. Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz, die Auslegung desselben hingegen Ländersache.

Zum Thema Waffenverbotszone :
Herr Tödt hat mir einen Link auf einen Flyer gezeigt, auf dem alles Wissenswerte (auch eine Karte) zum Thema Waffenverbotszone zu finden ist. Der Bahnhof und dessen Rückseite gehören NICHT dazu.
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/med...erbot-Flyer.pdf


Zum Thema Schwerttransport in einem verschlossenen Behältnis : die ersten wollen die Sinnlosigkeit dieser Auslegung des WaffG bereits dadurch demonstrieren, daß sie ihre Waffe einfach in einen BW-Seesack stecken und den abschließen. Man kann dann weiter damit zuhauen oder zustechen und es ist trotzdem gesetzeskonform.



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zuletzt bearbeitet 25.01.2012 12:20 | nach oben springen

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